Der SHK-Rat
Der SHK-Rat ist dafür zuständig, dass die Beschäftigungsbedingungen für SHK, WHF und WHK angemessen sind und sich an geltendes Arbeitsrecht gehalten wird. Dafür berät er studentische Beschäftigte in Einzelfällen und klärt sie über ihre Rechte auf.
Das Rektorat sowie die Fachbereichsleitungen sind dem SHK-Rat zu Angelegenheiten, die SHK, WHF oder WHK betreffen, auskunftspflichtig. Außerdem können wir rechtswidrige Maßnahmen oder Handlungen an der Universität beanstanden und dadurch ihre Umsetzung für eine Woche aufschieben lassen. Falls unsere Bedenken nicht geklärt werden, muss das Rektorat eingeschaltet werden und entscheiden, wie weiter vorgegangen wird.
Unsere Vorhaben für diese Amtszeit
Da der SHK-Rat bisher unter der Studierendenschaft der Uni Bonn kaum bekannt oder relevant war, haben wir uns als Hauptfokus für unsere Amtszeit den Aufbau weiterer Strukturen gesetzt. Dafür haben wir einige Unterziele erstellt. Du findest hier auch einen groben Status der jeweiligen Vorhaben:
- Aufbau einer Website zur Information von studentisch Beschäftigten und dem Bewerben des Gremiums: FERTIG
- Vortrag zum Arbeitsrecht von studentischen Beschäftigten in Zusammenarbeit mit AStA Bonn, TVStud Bonn und der ver.di-Bezirksgruppe: FAND AM 4.6.24 STATT, planmäßig ab jetzt semesterliche Veranstaltung
- Einrichten eines SHK-Rat-Büros mit wöchentlicher Sprechstunde: IN ARBEIT
- Einrichten eines Mail-Verteilers für alle studentisch Beschäftigten: FERTIG
- Erstellung eines Flyers zu SHK-Rat und Arbeitsrecht zusammen mit dem PRWiss: IN ARBEIT
- Erhebung von Anzahl, durchschnittlicher Stundenzahl etc. der momentanen studentischen Beschäftigten: NOCH NICHT BEGONNEN
- Kontrolle der Einhaltung der 2023 geschlossenen schuldrechtlichen Vereinbarung an der Uni Bonn: IN ARBEIT
- Evangelisch-Theologische Fakultät: Anna Kierdorf
- Philosophische Fakultät: Niklas Hammann (Stellvertretend: Timon Wade Meisner, Luca Hector)
- Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät: Mathis Kock (Vorsitzender)
- Bonner Zentrum für Lehrerbildung (BZL): Tobias Lehmann (Stellvertretender Vorsitzender)
- Katholisch-Theologische Fakultät: /
- Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät: /
- Medizinische Fakultät: /
- Landwirtschaftliche Fakultät: /
Wahl
Der SHK-Rat wird in der Senats- und Gremienwahl, welche parallel zur Studierendenparlamentswahl stattfindet, gewählt. Die Wahl ist eine Personenwahl in acht Wahlkreisen, nämlich den sieben Fakultäten und dem Bonner Zentrum für Lehrerbildung. Wählbar sind alle Studierende, die am 45. Tag vor der Wahl als SHK, WHF oder WHK beschäftigt sind. Wahlberechtigt sind alle Studierende.