Der SHK-Rat
Der SHK-Rat ist dafür zuständig, dass die Beschäftigungsbedingungen für SHK, WHF und WHK angemessen sind und sich an geltendes Arbeitsrecht gehalten wird. Dafür berät er studentische Beschäftigte in Einzelfällen und klärt sie über ihre Rechte auf.
Das Rektorat sowie die Fachbereichsleitungen sind dem SHK-Rat zu Angelegenheiten, die SHK, WHF oder WHK betreffen, auskunftspflichtig. Außerdem können wir rechtswidrige Maßnahmen oder Handlungen an der Universität beanstanden und dadurch ihre Umsetzung für eine Woche aufschieben lassen. Falls unsere Bedenken nicht geklärt werden, muss das Rektorat eingeschaltet werden und entscheiden, wie weiter vorgegangen wird.
- Evangelisch-Theologische Fakultät: /
- Philosophische Fakultät: Luca Hector (Stellvertretender Vorsitzender)
- Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät: Mathis Kock (Vorsitzender)
- Bonner Zentrum für Lehrerbildung (BZL): Alisa Brazaityte
- Katholisch-Theologische Fakultät: /
- Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät: /
- Medizinische Fakultät: /
- Agrar-, Ernährungs- und Ingenieurwissenschaftliche Fakultät: Ebrahim Rusta Hajiagha
Wahl
Der SHK-Rat wird in der Senats- und Gremienwahl, welche parallel zur Studierendenparlamentswahl stattfindet, gewählt. Die Wahl ist eine Personenwahl in acht Wahlkreisen, nämlich den sieben Fakultäten und dem Bonner Zentrum für Lehrerbildung. Wählbar sind alle Studierende, die am 45. Tag vor der Wahl als SHK, WHF oder WHK beschäftigt sind. Wahlberechtigt sind alle Studierende.